Rahmenbedingungen & Allgemeine Informationen
Kostenfreies Vorgespräch
Eine gute Basis zwischen Patient/in und Therapeut ist für einen Therapieerfolg wichtig. Sie können daher gerne zum ersten Kennenlernen sowie zur Klärung etwaiger Fragen, Orientierung und zum Besprechen der Rahmenbedingungen ein kostenfreies Vorgespräch (ca. 20 min.) in Anspruch nehmen.
Sie können jedoch auch gleich mit einer vollen Therapiestunde (50 min. á € 80,-) beginnen. Zu empfehlen ist dies z.B. bei einer Raucherentwöhnung, um die bereits vorhandene Motivation zu nutzen. Auch bei sehr hohem und akutem Leidensdruck ist es sinnvoll gleich mit einer Therapie zu starten.
Therapiebeginn
Wenn Sie nach dem Erstgespräch davon überzeugt sind, dass Sie bei mir in guten Händen sind, ist es für den Verlauf der Therapie günstig, sich auf diese einzulassen. Meistens ist es sinnvoll, einen fixen Termin für die Therapiestunden zu finden, die in der Regel wöchentlich oder vierzehntägig stattfinden. Es sind jedoch auch andere zeitliche Vereinbarungen möglich.
Terminvereinbarungen & Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, dies umgehend bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins zur Gänze fällig.
Honorar & Bezahlung
Das Honorar für eine psychotherapeutische Sitzung (50 min.) beträgt € 80,-.
Die Begleichung des Honorars erfolgt per Überweisung am Monatsende bzw. bei vorher abgeschlossenen Therapien umgehend nach Erhalt der Honorarnote. Sie erhalten am Ende eines Kalendermonats eine Honorarnote für die in diesem Zeitraum angefallenen Sitzungen.
Medizinische Abklärung
Eine medizinische Abklärung Ihrer Beschwerden bei einer Ärztin oder Arzt wird allen Patienten, die eine Psychotherapie in Anspruch nehmen, vorab empfohlen.
Psychotherapeutische Verschwiegenheit
Um Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen Rahmen zu bieten, sind Psychotherapeuten gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Therapieende
Das Ansprechen des Therapieendes ist ein wichtiger Punkt im gesamten Therapiegeschehen. Die Initiative hierfür kann sowohl von Ihnen als auch von mir kommen. Ein solider Therapieabschluss ist eine gute Basis für die Dauerhaftigkeit des Therapieerfolges.